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Verkehrspsychologie
Sie
haben ein Problem?
Es gibt drei wesentliche Gründe, aus denen das Straßenverkehrsamt bei
Führerscheinangelegenheiten die Vorlage eines MPU-Gutachtens verlangt:
Alkohol am Steuer:
Hier wird eine MPU verlangt, wenn Sie nicht zum erstenmal aufgefallen sind oder
mehr als 1,6‰ hatten. Ohne positives MPU-Gutachten werden Sie dann Ihren
Führerschein nicht wieder erhalten.
Punkte im
Flensburger Register:
Wenn Sie die Grenze von 18 Punkten erreicht haben, müssen Sie sich einer MPU
unterziehen. Das gilt auch, falls Sie innerhalb von 2 Jahren zum zweitenmal ein
Fahrverbot erhalten haben. Ohne positives MPU-Gutachten wird der Führerschein
eingezogen.
Drogen:
Besteht der Verdacht auf Drogenkonsum oder ist der Konsum bewiesen, muß eine MPU
durchgeführt werden.
Was können Sie tun?
Selbstverständlich steht Ihnen das Recht zu, sich vor der
Durchführung einer MPU über die näheren Einzelheiten dieser Untersuchung zu
informieren. Je mehr Informationen Sie über das ganze Verfahren der MPU haben,
desto leichter wird es Ihnen fallen, ohne hemmende Ängste und gut vorbereitet
die Untersuchung auf sich zukommen zu lassen. Gut gemeinte Ratschläge aus dem
Bekanntenkreis wie "Behaupte einfach, daß du normalerweise gar keinen Alkohol
trinkst!" erweisen sich allerdings oftmals als "Eigentor". Vielmehr sind Ihre
Chancen um so besser, je mehr Sie sich mit der Problematik Ihrer Auffälligkeiten
auseinandergesetzt haben.
Es ist deshalb sicher sinnvoll, die führerscheinlose Zeit zu nutzen, um im
Hinblick auf die anstehende MPU unterstützende Maßnahmen zu ergreifen. Um
herauszufinden, welche Maßnahmen für Sie ganz persönlich geeignet sind, biete
ich Ihnen meine fachkundige Erfahrung als ehemaliger MPU-Gutachter an.
Psychologische Privatpraxis:
In meiner Praxis in Hardegsen (inmitten des Dreiecks
Göttingen-Uslar-Northeim) biete ich alkohol- und/oder verkehrsauffälligen
Kraftfahrern die Möglichkeit, im Rahmen individueller Therapiesitzungen und
Schulungen die Fehleinstellungen und Verhaltensdefizite aufzuarbeiten, die
Rückfallgefahr zu verringern und so die persönlichen Eignungsvoraussetzungen
erheblich zu verbessern.
Falls Sie bereits ein negatives MPU-Gutachten haben, bitte ich Sie, mir dies zur
Einsicht vor unserem Erstgespräch zukommen zu lassen. Nach einer kostenlosen
Analyse des Gutachtens kann ich Sie bereits im Erstgespräch über
erfolgversprechende Maßnahmen zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis
informieren.
Ihre Daten und die Gesprächsinhalte unterliegen selbstverständlich der
Schweigepflicht.
Was können Sie
erwarten?
- Kompetente Hilfe, Anleitung und Begleitung auf dem Weg zur
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
- Hinführung zu einer realistischen und kritischen Sichtweise
eigener Verkehrsauffälligkeiten
- Unterstützung bei der Entwicklung einer angemessenen
Selbstwahrnehmung des Trink- und Fahrverhaltens
- Hilfen beim Erkennen eigener Ursachenanteile
- Erlernen von angemessenen Verhaltensalternativen und deren
Stabilisierung
Anmeldung:
Informationen erteile ich gern im persönlichen Gespräch oder
per Telefon.
Honorar:
Das Erstgespräch kostet 50,- €.
Für weitere Beratungs- bzw. Therapiestunden berechne ich 75,- € / Std.
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