Verkehrspsychologie

Sie haben ein Problem?

Es gibt drei wesentliche Gründe, aus denen das Straßenverkehrsamt bei Führerscheinangelegenheiten die Vorlage eines MPU-Gutachtens verlangt:

Alkohol am Steuer:
Hier wird eine MPU verlangt, wenn Sie nicht zum erstenmal aufgefallen sind oder mehr als 1,6‰ hatten. Ohne positives MPU-Gutachten werden Sie dann Ihren Führerschein nicht wieder erhalten.

Punkte im Flensburger Register:
Wenn Sie die Grenze von 18 Punkten erreicht haben, müssen Sie sich einer MPU unterziehen. Das gilt auch, falls Sie innerhalb von 2 Jahren zum zweitenmal ein Fahrverbot erhalten haben. Ohne positives MPU-Gutachten wird der Führerschein eingezogen.

Drogen:
Besteht der Verdacht auf Drogenkonsum oder ist der Konsum bewiesen, muß eine MPU durchgeführt werden.

Was können Sie tun?

Selbstverständlich steht Ihnen das Recht zu, sich vor der Durchführung einer MPU über die näheren Einzelheiten dieser Untersuchung zu informieren. Je mehr Informationen Sie über das ganze Verfahren der MPU haben, desto leichter wird es Ihnen fallen, ohne hemmende Ängste und gut vorbereitet die Untersuchung auf sich zukommen zu lassen. Gut gemeinte Ratschläge aus dem Bekanntenkreis wie "Behaupte einfach, daß du normalerweise gar keinen Alkohol trinkst!" erweisen sich allerdings oftmals als "Eigentor". Vielmehr sind Ihre Chancen um so besser, je mehr Sie sich mit der Problematik Ihrer Auffälligkeiten auseinandergesetzt haben.

Es ist deshalb sicher sinnvoll, die führerscheinlose Zeit zu nutzen, um im Hinblick auf die anstehende MPU unterstützende Maßnahmen zu ergreifen. Um herauszufinden, welche Maßnahmen für Sie ganz persönlich geeignet sind, biete ich Ihnen meine fachkundige Erfahrung als ehemaliger MPU-Gutachter an.
 

Psychologische Privatpraxis:

In meiner Praxis in Hardegsen (inmitten des Dreiecks Göttingen-Uslar-Northeim) biete ich alkohol- und/oder verkehrsauffälligen Kraftfahrern die Möglichkeit, im Rahmen individueller Therapiesitzungen und Schulungen die Fehleinstellungen und Verhaltensdefizite aufzuarbeiten, die Rückfallgefahr zu verringern und so die persönlichen Eignungsvoraussetzungen erheblich zu verbessern.

Falls Sie bereits ein negatives MPU-Gutachten haben, bitte ich Sie, mir dies zur Einsicht vor unserem Erstgespräch zukommen zu lassen. Nach einer kostenlosen Analyse des Gutachtens kann ich Sie bereits im Erstgespräch über erfolgversprechende Maßnahmen zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis informieren.

Ihre Daten und die Gesprächsinhalte unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

Was können Sie erwarten?
 

  • Kompetente Hilfe, Anleitung und Begleitung auf dem Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
  • Hinführung zu einer realistischen und kritischen Sichtweise eigener Verkehrsauffälligkeiten
  • Unterstützung bei der Entwicklung einer angemessenen Selbstwahrnehmung des Trink- und Fahrverhaltens
  • Hilfen beim Erkennen eigener Ursachenanteile
  • Erlernen von angemessenen Verhaltensalternativen und deren Stabilisierung

Anmeldung:

Informationen erteile ich gern im persönlichen Gespräch oder per Telefon.


Honorar:
Das Erstgespräch kostet 50,- €.
Für weitere Beratungs- bzw. Therapiestunden berechne ich 75,- € / Std.







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Martin Biskup